Pflicht oder nicht?
Oft heißt es, eine Wohngebäudeversicherung sei Pflicht. Das stimmt so nicht. Eine gesetzliche Pflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht gibt es in Deutschland nicht. Wer sein Haus vollständig bezahlt hat, kann rechtlich auch ohne Versicherung auskommen, trägt dann aber jedes Risiko allein.
Bei einer Finanzierung sieht es anders aus. Banken verlangen in der Regel einen Nachweis über eine Wohngebäudeversicherung, bevor sie das Darlehen auszahlen. Der Grund: Das Haus dient über die Grundschuld als Sicherheit für den Kredit. Brennt es ab, wäre diese Sicherheit ohne Versicherung weitgehend verloren. Häufig lässt sich die Bank deshalb einen Sicherungsschein ausstellen. Beim Neubau ist während der Bauphase meist eine Feuerrohbauversicherung gefordert.
Was versichert ist und was oft fehlt
Die Grunddeckung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert ist das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen, zum Beispiel Heizung und Sanitäranlagen. Die Einrichtung gehört dagegen in die Hausratversicherung.
Was viele nicht wissen: Überschwemmung nach Starkregen, Rückstau aus dem Kanal, Erdrutsch oder Schneedruck sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Diese Elementarschäden müssen Sie als eigenen Baustein vereinbaren. Gerade im Harz mit seinen schneereichen Wintern und den vielen Bächen ist das ein wichtiger Punkt. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums ist bundesweit nur rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert.
Prüfen Sie außerdem, ob diese Punkte in Ihrem Vertrag geregelt sind:
- Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox
- Ableitungsrohre auf dem Grundstück und Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, für die manche Verträge die Leistung kürzen dürfen
- Nebengebäude wie Garage, Carport oder Gartenhaus
Unterversicherung: das teure Missverständnis
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig. Die Verbraucherzentrale rechnet das an einem Beispiel vor: Ist ein Haus mit einem Wert von 1.000.000 Euro nur mit 500.000 Euro versichert, werden bei einem Schaden von 100.000 Euro nur 50.000 Euro erstattet. Das betrifft also nicht erst den Totalschaden, sondern jeden Schaden.
Unterversicherung entsteht oft schleichend. Das Dachgeschoss wird ausgebaut, ein Anbau kommt hinzu, Bäder und Heizung werden hochwertig erneuert. Wird der Vertrag nicht angepasst, passt die Summe irgendwann nicht mehr zum tatsächlichen Wert des Hauses.
Gleitender Neuwert und Wert 1914
Die meisten Versicherer arbeiten heute mit der gleitenden Neuwertversicherung. Der Beitrag wird dabei regelmäßig an die Entwicklung der Baupreise angepasst. Im Schadenfall ersetzt der Versicherer die Kosten, um das Gebäude in gleicher Art und Güte neu zu errichten, und nicht nur den Zeitwert.
Grundlage ist bei vielen Verträgen der sogenannte Wert 1914. Das ist ein gedachter Wert, der beschreibt, was das Haus im Jahr 1914 gekostet hätte. Über einen Index wird daraus der heutige Neubauwert. Wird der Wert 1914 nach den Vorgaben des Versicherers korrekt ermittelt, verzichten viele Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Das gilt aber nur, wenn die Angaben zu Größe, Bauweise und Ausstattung stimmen.
Andere Versicherer berechnen den Beitrag nach der Wohnfläche und einigen Merkmalen des Hauses. Auch hier hängt der Schutz davon ab, dass Ihre Angaben vollständig und aktuell sind. Gerade bei älteren Verträgen lohnt ein Blick in die Unterlagen. Ändert sich etwas am Haus, sollten Sie das dem Versicherer melden.
Zum Vertrag gehören auch Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen. Dazu zählt etwa, Wasserleitungen in der kalten Jahreszeit vor dem Einfrieren zu schützen. Steht ein Haus länger leer oder wird es nur zeitweise genutzt, wie manches Ferienhaus im Oberharz, sollten Sie Leitungen entleeren oder ausreichend heizen. Wer solche Pflichten verletzt, riskiert, dass der Versicherer seine Leistung kürzt. Und wenn Sie den Vertrag wechseln wollen, während eine Finanzierung läuft, sprechen Sie das vorher mit der Bank ab, damit der lückenlose Schutz nachgewiesen bleibt.
So unterstützt Baugeld 1-2-3
Bei einer Finanzierung achten wir darauf, dass die Wohngebäudeversicherung den Anforderungen der Bank entspricht. Als Versicherungsmakler sehen wir uns auf Wunsch auch Ihren bestehenden Vertrag an: Stimmt die Summe, fehlen wichtige Bausteine wie Elementarschäden, passt der Vertrag noch zum Haus? So wissen Sie, wo Sie stehen. Gerade vor einem Kauf oder nach einem Umbau ist ein guter Zeitpunkt für diesen Check. Wenn Ihr Vertrag passt, sagen wir Ihnen das auch.