Warum Eigentümer besonders haften
Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass davon keine Gefahr für andere ausgeht. Juristen sprechen von der Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört, Wege zu räumen und zu streuen, Bäume zu kontrollieren und das Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten.
Für Gebäude gilt eine besonders strenge Regel. Löst sich ein Teil des Hauses und verletzt jemanden, haftet nach § 836 BGB der Besitzer des Grundstücks, wenn der Schaden auf mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung zurückgeht. Er kann sich nur entlasten, wenn er nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Im Harz ist das Thema sehr praktisch. Schnee und Eis auf Gehwegen, Dachlawinen oder große Eiszapfen sind hier keine Seltenheit. Wer räumen und streuen muss, regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde, häufig sind es die Anlieger. Bei einem schweren Personenschaden können schnell hohe Forderungen entstehen.
Auch Bäume sind ein Thema. Bricht bei Sturm ein morscher Ast ab und beschädigt ein parkendes Auto, kann der Eigentümer haften, wenn er den Baum nicht regelmäßig kontrolliert hat. Besitzen Sie einen Heizöltank, sollten Sie zusätzlich prüfen, ob eine Gewässerschadenhaftpflicht besteht. Manche Privathaftpflichttarife schließen kleinere Tanks ein, für größere Anlagen ist meist ein eigener Vertrag nötig.
Wann die Privathaftpflicht reicht
Für viele Eigentümer ist keine zusätzliche Versicherung nötig. Die private Haftpflichtversicherung schließt in der Regel das selbst bewohnte Einfamilienhaus und die selbst genutzte Eigentumswohnung ein. Bei Wohnungseigentum sind nach Angaben der Verbraucherzentrale meist auch Schäden am Gemeinschaftseigentum mitversichert.
Viele Tarife gehen darüber hinaus. Je nach Vertrag sind zum Beispiel mitversichert:
Ob das für Ihren Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Ältere Verträge sind hier oft knapper gefasst als neue. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich, bevor Sie eine zweite Versicherung abschließen.
- eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Haus
- eine einzelne vermietete Eigentumswohnung
- ein selbst genutztes Ferienhaus
- ein unbebautes Grundstück bis zu einer bestimmten Größe
- kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme
Wann Sie eine eigene Absicherung brauchen
Die Privathaftpflicht deckt den privaten Lebensbereich. Wer Grundbesitz vermietet oder ein Grundstück besitzt, das nicht vom Privathaftpflichttarif erfasst ist, braucht eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Verbraucherzentrale nennt hier ausdrücklich vermieteten und unbebauten Grundbesitz. Typische Fälle sind:
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft, ob eine Forderung berechtigt ist. Berechtigte Ansprüche zahlt sie, unberechtigte wehrt sie ab, notfalls auch vor Gericht. Der Beitrag richtet sich meist nach Art und Größe des Objekts.
Wer neu baut, sollte außerdem an die Bauherrenhaftpflicht denken. Bei kleineren Vorhaben ist sie manchmal in der Privathaftpflicht enthalten, bei größeren brauchen Sie einen eigenen Vertrag.
- Vermieter eines Mehrfamilienhauses oder mehrerer Wohnungen
- Eigentümer eines Hauses, das sie nicht selbst bewohnen, etwa eines geerbten Elternhauses
- Besitzer eines unbebauten Grundstücks, das der Privathaftpflichttarif nicht einschließt
- Vermieter einer Ferienwohnung, wenn der Privathaftpflichttarif die Vermietung nicht abdeckt
Eigentümergemeinschaft: Wer ist zuständig?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für das Gemeinschaftseigentum wie Dach, Treppenhaus und Außenanlagen die Gemeinschaft verantwortlich. Sie schließt deshalb in der Regel eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Das organisiert normalerweise die Verwaltung, bezahlt wird der Beitrag über das Hausgeld.
Als einzelner Eigentümer sollten Sie prüfen, ob dieser Vertrag besteht und ob die Versicherungssumme ausreicht. Für Ihre eigene Wohnung greift bei Selbstnutzung Ihre Privathaftpflicht. Vermieten Sie die Wohnung, kommt es auf Ihren Tarif an. Gerade kleine Gemeinschaften ohne professionelle Verwaltung übersehen die gemeinsame Police manchmal. Im Schadenfall kann das für alle Eigentümer teuer werden.
Achten Sie bei jeder Haftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Gerade bei Personenschäden können Behandlungskosten, Verdienstausfall und Renten über viele Jahre zusammenkommen. Ein günstiger Tarif mit niedriger Deckung ist hier am falschen Ende gespart.
So unterstützt Baugeld 1-2-3
Wir sehen uns Ihre bestehende Privathaftpflicht an und prüfen, ob Ihre Immobilien darin eingeschlossen sind. Wo eine Lücke besteht, vergleichen wir als Versicherungsmakler passende Angebote. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, erben oder vermieten, ist das ein guter Anlass, den Schutz einmal gemeinsam durchzugehen. Oft genügt eine kleine Anpassung des bestehenden Vertrags, und nicht jede Immobilie braucht eine eigene Police.