Juli 2017: Als die Goslarer Altstadt unter Wasser stand
Viele in der Region erinnern sich noch genau. Vom 24. bis zum 26. Juli 2017 regnete es im Harz fast ohne Pause. Laut der Dokumentation des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) lag der Kern des Niederschlagsgebiets unweit von Goslar und Bad Harzburg. An der Eckertalsperre fielen nach Aufzeichnungen der Harzwasserwerke in rund 50 Stunden 306 Liter Regen pro Quadratmeter.
Im Landkreis Goslar wurde am 26. Juli Katastrophenalarm ausgelöst. Die Abzucht überflutete den historischen Marktplatz vollständig, ein Senioren- und Pflegeheim musste evakuiert werden. Mehrere Häuser in der Altstadt waren zumindest im Erdgeschoss vorerst unbewohnbar. Auch Bad Harzburg, Lautenthal und Seesen waren stark betroffen.
Das Beispiel zeigt: Auch kleine Bäche können bei Dauer- oder Starkregen gefährlich werden. Wer in der Nähe eines Gewässers oder am Hang wohnt, sollte seinen Versicherungsschutz kennen.
Warum die normale Gebäudeversicherung nicht reicht
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Grundform Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Wasser, das nach Starkregen oder Hochwasser von außen eindringt, ist darin nicht versichert. Dafür brauchen Sie den Zusatzbaustein für weitere Naturgefahren, meist Elementarschadenversicherung genannt. Für Ihre Einrichtung gilt dasselbe in der Hausratversicherung. Typischerweise umfasst der Baustein:
Zwei Punkte werden oft übersehen. Schäden durch Rückstau sind häufig nur versichert, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Und Grundwasser ist meist nur dann versichert, wenn es an die Erdoberfläche tritt. Dringt es lediglich durch die Kellerwand, zahlt die Elementarversicherung in der Regel nicht.
- Überschwemmung des Grundstücks durch Starkregen oder über die Ufer tretende Gewässer
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdrutsch und Erdsenkung
- Schneedruck und Lawinen
- Erdbeben und Vulkanausbruch
So prüfen Sie Ihren Schutz
Ein Blick in den Versicherungsschein klärt die erste Frage: Ist der Baustein Elementar oder weitere Naturgefahren enthalten? Wenn ja, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Punkte:
Versicherer bewerten die Lage eines Gebäudes mit dem Zonierungssystem ZÜRS. Die Gefährdungsklassen reichen von 1 bis 4. In der höchsten Klasse ist statistisch mindestens einmal in zehn Jahren mit Hochwasser zu rechnen. Dort sind Beiträge und Selbstbehalte oft hoch. Auch außerhalb solcher Zonen kann ein Versicherer den Schutz nach wiederholten Schäden ablehnen.
Unabhängig von der Versicherung hilft Vorsorge. Lassen Sie die Rückstauklappe regelmäßig warten, sichern Sie Lichtschächte und Kellerabgänge gegen eindringendes Wasser und lagern Sie Wertvolles nicht im Keller.
Kommt es doch zum Schaden, melden Sie ihn dem Versicherer so schnell wie möglich. Fotografieren Sie Schäden, bevor Sie aufräumen, und heben Sie beschädigte Gegenstände möglichst auf, bis der Versicherer entschieden hat. Soweit es zumutbar ist, müssen Sie außerdem dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird, etwa durch Abpumpen und Trocknen.
- Selbstbehalt: Wie viel tragen Sie im Schadenfall selbst?
- Entschädigungsgrenze: Ist der Elementarschutz auf einen Betrag begrenzt, der unter dem Wert des Gebäudes liegt?
- Rückstau: Welche Anforderungen gelten an die Rückstausicherung?
- Hausrat: Ist auch die Einrichtung gegen Elementarschäden versichert?
Was die Politik derzeit plant
Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es bisher nicht. Am 21. Oktober 2026 haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium aber ein gemeinsames Diskussionspapier vorgelegt. Danach soll Elementarschutz zum Standard in der Wohngebäudeversicherung werden. Nach Angaben des Ministeriums sind derzeit nur rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.
Vorgesehen ist, dass neue Wohngebäudeversicherungen den Elementarschutz enthalten, mit einem Selbstbehalt von höchstens 20.000 Euro. Bestehende Verträge sollen ergänzt werden. Wer auf ein entsprechendes Angebot nicht reagiert, soll den Schutz automatisch erhalten. Geprüft werden außerdem eine günstigere Mindestvariante mit deutlich höherem Selbstbehalt und die Frage, ob Eigentümer sich bewusst gegen den Schutz entscheiden können. Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Ein Gesetzentwurf liegt damit noch nicht vor.
Für Sie heißt das: Warten lohnt sich nicht. Der nächste Starkregen richtet sich nicht nach dem Gesetzgebungsverfahren. Auch die geplante Lösung sieht Selbstbehalte vor, die Sie im Blick behalten sollten.
So unterstützt Baugeld 1-2-3
Wir prüfen gern mit Ihnen, ob Ihr Haus gegen Elementarschäden versichert ist und wie hoch Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen ausfallen. Als Versicherungsmakler vergleichen wir bei Bedarf Angebote mehrerer Versicherer. Bei einer neuen Finanzierung achten wir von Anfang an darauf, dass der Schutz zur Lage des Hauses passt.