Altbau sanieren: Welche Fördermittel es nach der BEG-Reform 2026 gibt

Wer einen Altbau energetisch saniert, kann auf Zuschüsse und zinsgünstige Kredite des Bundes zurückgreifen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, wurde im Sommer 2026 umfassend überarbeitet. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze und Regeln, die Sie vor der Planung kennen sollten.

29. Juni 2026 · Renovierung · von Kai Weber

Drei Wege der Förderung

Die BEG unterscheidet zwischen Einzelmaßnahmen und der Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für Einzelmaßnahmen an Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig, das BAFA. Die Förderung einer neuen Heizung läuft über die KfW. Wer das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, beantragt bei der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss.

Für alle Wege gilt eine Grundregel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorher stattfinden, ein verbindlicher Handwerkerauftrag ohne Förderklausel dagegen nicht. Die KfW verlangt bei der Heizungsförderung einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist.

Am Anfang steht deshalb fast immer ein Gespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Er prüft den Zustand des Hauses, berechnet, welche Maßnahmen sich lohnen, und erstellt die Bestätigungen, die BAFA und KfW für den Antrag verlangen. Gerade bei älteren Häusern im Harz mit Mischmauerwerk oder Fachwerk ist diese Bestandsaufnahme wichtig, weil nicht jede Dämmung zu jeder Bauweise passt.

Dämmung, Fenster und Anlagentechnik über das BAFA

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke und den Austausch von Fenstern und Außentüren, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Derselbe Satz gilt für Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen und für die Optimierung einer bestehenden Heizung. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, der iSFP, steigen die förderfähigen Kosten bei Einfamilienhäusern von 30.000 auf 60.000 Euro im Jahr. Den Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es seit der Reform allerdings nur noch auf den Teil der Kosten, der über 30.000 Euro hinausgeht. Bei kleineren Maßnahmen bringt der Sanierungsfahrplan also keinen zusätzlichen Zuschuss mehr, als Planungsgrundlage ist er trotzdem wertvoll.

Neue Heizung über die KfW

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder einen Wärmenetzanschluss wird über das KfW-Programm 458 gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommen für selbst nutzende Eigentümer zwei mögliche Boni.

Gefördert werden beim Einfamilienhaus derzeit Kosten bis 28.000 Euro. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die Planung daher nicht auf die lange Bank schieben.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung. Er sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028.
  • Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, gelten um 10.000 Euro höhere Grenzen.
  • Insgesamt sind höchstens 70 Prozent Förderung möglich, für Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wer das Haus umfassend saniert, kann über das KfW-Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit erhalten. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe gibt es einen Tilgungszuschuss, der einen Teil des Kredits erlässt. Mit der Reform wurden diese Zuschüsse um 10 Prozentpunkte gesenkt und dafür die Zinsverbilligung ausgebaut. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es eine eigene Stufe, das Effizienzhaus Denkmal. Das ist für viele Fachwerkhäuser in Goslar und im Harz interessant.

Neu ist eine Sperrfrist: Wer nach den neuen Regeln eine Einzelmaßnahme gefördert bekommt, kann frühestens drei Jahre nach deren Abschluss eine Effizienzhaus-Förderung beantragen, und umgekehrt. Die Reihenfolge der Schritte sollte deshalb von Anfang an zusammen mit dem Energieberater geplant werden.

Statt eines Zuschusses kommt für selbst genutzte Häuser, die älter als zehn Jahre sind, auch eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Frage. Sie verteilt sich über drei Jahre. Steuerermäßigung und Förderung lassen sich für dieselbe Maßnahme aber nicht kombinieren. Was sich in Ihrem Fall mehr lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Sanierung und Finanzierung zusammen denken

Zuschüsse decken nur einen Teil der Kosten, und das Geld fließt erst nach Abschluss der Maßnahme. Den Rest finanzieren viele Eigentümer über ein Modernisierungsdarlehen, eine Aufstockung der bestehenden Baufinanzierung oder beim Kauf eines Altbaus direkt im Kaufkredit. Die KfW bietet für Einzelmaßnahmen zusätzlich einen Ergänzungskredit an.

Baugeld 1-2-3 hilft Ihnen, Kaufpreis, Sanierungskosten, Fördermittel und Eigenkapital zu einem stimmigen Finanzierungsplan zusammenzuführen. Dabei achten wir darauf, dass Kreditzusage, Förderantrag und Handwerkerauftrag in der richtigen Reihenfolge stehen, damit kein Zuschuss an einem Formfehler scheitert.

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung beantragen, wenn der Handwerker schon angefangen hat?

Nein. Sowohl bei BAFA als auch bei KfW muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vertrag mit dem Handwerker sollte eine Bedingung enthalten, die an die Förderzusage geknüpft ist.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan noch?

Für die Planung ja. Den zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozentpunkten gibt es bei Einfamilienhäusern aber nur noch auf Kosten oberhalb von 30.000 Euro. Außerdem verdoppelt der Fahrplan die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro.

Gelten für bereits zugesagte Anträge die neuen Regeln?

Nein. Förderzusagen, die vor der Reform erteilt wurden, bleiben unberührt. Die neuen Bedingungen gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026.

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