Notarkosten: gesetzlich festgelegt
Die Gebühren von Notaren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind dort ausdrücklich unwirksam. Jeder Notar in Deutschland muss für dieselbe Leistung also dasselbe berechnen, egal ob in Goslar, Hannover oder München. Einen Rabatt gibt es nicht, und Sie müssen auch keine Angebote vergleichen.
Grundlage ist der Geschäftswert, beim Kauf in der Regel der Kaufpreis. Daraus ergibt sich über eine Gebührentabelle eine volle Gebühr, die je nach Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fällt eine doppelte Gebühr an, für den Vollzug und die Überwachung der Kaufpreiszahlung jeweils eine halbe. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die Gebührentabellen wurden zuletzt zum 1. Juni 2025 angehoben.
Finanzieren Sie den Kauf, beurkundet der Notar außerdem die Grundschuld für die Bank. Dafür fällt eine volle Gebühr nach dem Betrag der Grundschuld an.
Grundbuch und Grunderwerbsteuer
Getrennt vom Notar berechnet das Grundbuchamt seine Gebühren, etwa für die Auflassungsvormerkung, die Eintragung des neuen Eigentümers und die Grundschuld. Auch diese Gebühren richten sich nach dem GNotKG. In der Praxis werden für Notar und Grundbuch zusammen häufig rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises veranschlagt. Den genauen Betrag kann Ihnen der Notar vorab ausrechnen.
Der größte Posten ist meist die Grunderwerbsteuer. Ihren Satz legt jedes Bundesland selbst fest. In Niedersachsen beträgt er 5 Prozent des Kaufpreises. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung im Grundbuch nötig ist.
Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus im Landkreis Goslar zum Kaufpreis von 250.000 Euro: Allein die Grunderwerbsteuer beträgt 12.500 Euro. Mit Notar und Grundbuch kommen nach der Faustregel weitere etwa 3.750 bis 5.000 Euro hinzu. Ist ein Makler beteiligt, steigt die Summe noch einmal deutlich. Diese Beträge sollten Sie kennen, bevor Sie mit der Bank über die Finanzierung sprechen.
Maklerprovision: Teilung seit 23. Dezember 2020
Für die Maklerprovision gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Ihre Höhe ist Verhandlungssache, regional haben sich aber unterschiedliche übliche Sätze entwickelt. Seit dem 23. Dezember 2020 gelten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher jedoch feste Regeln für die Verteilung.
Ziel der Reform war es, Käufer zu entlasten. Früher konnte der Verkäufer die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen, was in einigen Regionen üblich war. Heute trägt der Auftraggeber des Maklers immer mindestens die Hälfte selbst. Wichtig ist das auch beim Vergleich von Angeboten: Steht im Inserat eine Käuferprovision, muss der Verkäufer mindestens genauso viel zahlen.
Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Objekte gelten diese Schutzregeln nicht. Dort kann die Provision weiterhin anders verteilt werden.
- Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden, eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht.
- Ist der Makler für beide Seiten tätig, dürfen Käufer und Verkäufer nur Provision in gleicher Höhe zahlen.
- Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben.
- Der Käufer muss seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
Woran Sie eine faire Provision erkennen
Fair ist eine Provision, wenn ihr eine echte Leistung gegenübersteht. Ein guter Makler liefert vollständige Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung, kennt den örtlichen Markt und begleitet Sie bis zum Notartermin. Wenn ein Inserat nur aus wenigen Fotos besteht und Fragen unbeantwortet bleiben, ist das ein Warnsignal.
Lesen Sie vor der Unterschrift genau, welcher Prozentsatz vereinbart ist und ob die Umsatzsteuer enthalten ist. Die Provision wird in der Regel erst mit dem wirksamen Kaufvertrag fällig. Gerade bei Objekten, die schon länger angeboten werden, lohnt es sich, über die Höhe zu sprechen. Prüfen Sie außerdem, ob der Kaufpreis selbst marktgerecht ist. Eine niedrige Provision nützt wenig, wenn der Preis zu hoch angesetzt ist.
Für Ihre Finanzierung wichtig: Die meisten Banken erwarten, dass Sie die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Wer sie mitfinanziert, braucht ein gutes Einkommen und muss meist mit schlechteren Konditionen rechnen. Planen Sie die Nebenkosten deshalb früh ein.
Wie Baugeld 1-2-3 Sie unterstützt
Wir stellen mit Ihnen alle Kaufnebenkosten realistisch zusammen und zeigen, wie viel Eigenkapital Sie für Ihr Wunschobjekt einplanen sollten. Bei Baugeld 1-2-3 vergleichen wir Finanzierungsangebote verschiedener Banken und achten darauf, dass Notartermin, Grundschuld und Darlehensauszahlung gut aufeinander abgestimmt sind.