Berufsunfähigkeit: die unterschätzte Versicherung

Ihre Arbeitskraft finanziert Miete oder Kreditrate, Lebensunterhalt und Altersvorsorge. Fällt sie wegen einer Krankheit dauerhaft weg, fehlt dieses Einkommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, wird aber oft erst spät oder gar nicht abgeschlossen.

25. Mai 2026 · Versicherungen · von Kai Weber

Wie hoch ist das Risiko?

Die oft zitierte Aussage, jeder Vierte werde berufsunfähig, geht auf eine Auswertung der Deutschen Aktuarvereinigung zurück. Danach liegt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, bei Erwerbstätigen mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung im Mittel bei etwa 25 Prozent. Die Aktuare weisen selbst darauf hin, dass sich diese Zahl nicht ohne Weiteres auf die gesamte Bevölkerung übertragen lässt.

Klar ist trotzdem: Das Risiko ist real und betrifft nicht nur körperlich harte Berufe. Häufigste Ursache sind nach den Daten der Versicherer psychische Erkrankungen. Hinzu kommen unter anderem Erkrankungen von Rücken und Gelenken, Krebs sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Unfälle sind dagegen nur selten der Auslöser, die allermeisten Fälle gehen auf Krankheiten zurück.

Was die gesetzliche Rentenversicherung zahlt

Viele verlassen sich auf die gesetzliche Rentenversicherung. Sie zahlt heute aber keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern eine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist dabei nicht Ihr bisheriger Beruf, sondern wie viele Stunden Sie noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.

Einen besonderen Berufsschutz gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Wer jünger ist, kann auf andere Tätigkeiten verwiesen werden. Außerdem liegt die Erwerbsminderungsrente meist deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben in der Regel gar keinen Anspruch.

Auch für die Erwerbsminderungsrente gelten Voraussetzungen. In der Regel müssen Sie mindestens fünf Jahre versichert sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wer erst kurz im Berufsleben steht oder länger nicht versicherungspflichtig gearbeitet hat, kann deshalb leer ausgehen.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Halbe Erwerbsminderungsrente: wenn Sie drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können.
  • Keine Erwerbsminderungsrente: wenn Sie noch sechs Stunden oder mehr arbeiten können, auch wenn es nicht mehr in Ihrem Beruf ist.

Warum das bei einer Baufinanzierung besonders zählt

Eine Baufinanzierung läuft oft über Jahrzehnte. In dieser Zeit muss die Rate jeden Monat fließen. Fällt ein Einkommen weg, geraten gerade Paare schnell unter Druck, wenn die Finanzierung mit beiden Gehältern gerechnet wurde.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Viele Verträge leisten ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Über die Rente verfügen Sie frei, für die Kreditrate genauso wie für den Alltag.

Viele Tarife enthalten eine Nachversicherungsgarantie. Damit können Sie die Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa bei Heirat, der Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags.

Wie hoch die Rente sein sollte, hängt von Ihren festen Ausgaben ab. Rechnen Sie Kreditrate, Nebenkosten des Hauses, Versicherungen und Lebenshaltung zusammen und ziehen Sie ab, was im Ernstfall sicher weiterläuft, etwa ein Einkommen des Partners. Bedenken Sie auch, dass auf die BU-Rente je nach Vertragsform Steuern anfallen können. Für Beamte gibt es spezielle Tarife mit Klausel zur Dienstunfähigkeit.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie meist für viele Jahre ab. Deshalb lohnt es sich, die Bedingungen sorgfältig zu vergleichen und nicht nur auf den Beitrag zu schauen.

Wer gesundheitliche Vorbelastungen hat, sollte nicht einfach bei mehreren Versicherern Anträge stellen. Abgelehnte Anträge können spätere Anfragen erschweren. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler zeigt vorab, zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annehmen würde.

  • Ehrliche Gesundheitsangaben: Falsche oder unvollständige Antworten auf die Gesundheitsfragen können den Schutz gefährden. Nehmen Sie sich Zeit und ziehen Sie bei Bedarf Ihre Arztunterlagen hinzu.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Gute Tarife verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
  • Passende Rentenhöhe: Die Rente sollte die Lücke zum gewohnten Nettoeinkommen realistisch schließen, einschließlich der Kreditrate.
  • Laufzeit: Der Schutz sollte möglichst bis zum geplanten Rentenbeginn reichen.
  • Früh abschließen: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag.

So unterstützt Baugeld 1-2-3

Wir betrachten Finanzierung und Absicherung zusammen. Gemeinsam mit Ihnen rechnen wir aus, welche Rente Sie im Ernstfall bräuchten, damit Rate und Lebensunterhalt gesichert sind. Als Versicherungsmakler vergleichen wir Tarife verschiedener Versicherer und kümmern uns bei Vorerkrankungen um anonyme Voranfragen. Die Entscheidung treffen Sie in Ruhe.

Häufige Fragen

Reicht nicht auch eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall. Die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen aber durch Krankheiten. Als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie deshalb nicht geeignet, allenfalls als Ergänzung.

Bis zu welchem Alter sollte die Versicherung laufen?

Ideal ist eine Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn. Endet der Schutz deutlich früher, bleibt gerade in den Jahren mit dem höchsten Risiko eine Lücke. Eine kürzere Laufzeit senkt zwar den Beitrag, sollte aber bewusst gewählt werden.

Was passiert, wenn ich eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet habe?

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Das regelt § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes. Fällt Ihnen nachträglich ein Fehler auf, sprechen Sie uns oder den Versicherer an, bevor ein Leistungsfall eintritt.

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