Bausparvertrag: So nutzen Sie die staatliche Förderung richtig

Ein Bausparvertrag ist mehr als ein Sparbuch mit Darlehensoption. Der Staat fördert das Bausparen mit zwei Zulagen, die sich kombinieren lassen. Ob Sie davon profitieren, hängt vor allem von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab und davon, ob Sie die Anträge rechtzeitig stellen.

02. Juli 2026 · Bausparen · von Kai Weber

Die Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent Ihrer eigenen Sparbeiträge. Gefördert werden bei Alleinstehenden bis zu 700 Euro im Jahr, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bis zu 1.400 Euro. Die Prämie liegt damit bei höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro im Jahr.

Anspruch haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro nicht übersteigt, bei gemeinsamer Veranlagung 70.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bereits abgezogen sind. Viele Haushalte mit mittlerem Einkommen liegen deshalb unter der Grenze, ohne es zu wissen. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid schafft Klarheit.

Die Prämie wird nicht jeden Monat ausgezahlt, sondern einmal im Jahr über die Bausparkasse beantragt. Dafür haben Sie bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr Zeit. Gutgeschrieben wird sie in der Regel erst, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, also für Kauf, Bau, Modernisierung oder die Ablösung eines Baukredits.

Es gibt Ausnahmen von dieser Bindung. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen hat, darf nach frühestens sieben Jahren einmalig frei über das Guthaben verfügen, die Prämie wird dann für die letzten sieben Sparjahre gezahlt. Auch Tod, völlige Erwerbsunfähigkeit oder eine mindestens einjährige ununterbrochene Arbeitslosigkeit sind unschädlich. Als wohnwirtschaftlich gilt übrigens nicht nur der Hauskauf, sondern zum Beispiel auch die Modernisierung einer Mietwohnung durch den Mieter.

Die Arbeitnehmersparzulage

Die zweite Förderung setzt bei den vermögenswirksamen Leistungen an. Viele Arbeitgeber zahlen sie zusätzlich zum Gehalt, oft aufgrund eines Tarifvertrags. Legen Sie diese Beträge in einem Bausparvertrag an, gibt der Staat 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr dazu. Das sind gut 42 Euro jährlich, bei Ehepaaren mit zwei Verträgen entsprechend das Doppelte.

Seit 2024 gelten deutlich höhere Einkommensgrenzen als früher: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Viele ältere Ratgeber nennen noch die alten, niedrigeren Werte. Wer vor einigen Jahren keinen Anspruch hatte, sollte das deshalb neu prüfen.

Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage mit der Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist, dass Sie der Bausparkasse die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt gegeben haben. Ohne diese Einwilligung gibt es keine Zulage.

Beide Förderungen kombinieren

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage schließen sich nicht aus, gelten aber für unterschiedliche Beiträge. Die vermögenswirksamen Leistungen bringen die Sparzulage. Ihre eigenen, zusätzlichen Einzahlungen bringen die Wohnungsbauprämie. Dieselben Beträge werden nicht doppelt gefördert.

Ein Beispiel für eine alleinstehende Angestellte aus dem Landkreis Goslar mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro: Ihr Arbeitgeber überweist 470 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr in ihren Bausparvertrag. Zusätzlich spart sie selbst 700 Euro ein. Sie erhält dann gut 42 Euro Arbeitnehmersparzulage und 70 Euro Wohnungsbauprämie, zusammen also über 110 Euro im Jahr.

Daneben gibt es die Riester-Förderung für Wohneigentum, die mit bestimmten Bausparverträgen genutzt werden kann. Sie folgt eigenen Regeln und lohnt eine gesonderte Beratung.

Worauf Sie achten sollten

Die Förderung ist ein angenehmer Zuschuss, aber kein Selbstzweck. Ein Bausparvertrag kostet in der Regel eine Abschlussgebühr, die sich nach der Bausparsumme richtet, und manchmal laufende Kontoentgelte. Bei kleinen Sparraten können die Kosten einen guten Teil der staatlichen Prämien wieder aufzehren.

Sinnvoll ist ein Bausparvertrag vor allem, wenn Sie in einigen Jahren tatsächlich kaufen, bauen oder modernisieren wollen und sich für diesen Zeitpunkt ein planbares Darlehen sichern möchten. Dann sollten Bausparsumme, Tarif und Sparrate zu Ihrem Vorhaben passen. Auch für Eigentümer im Harz, die in einigen Jahren Dach oder Heizung erneuern müssen, kann das ein Baustein sein.

  • Einkommensgrenzen jedes Jahr anhand des Steuerbescheids prüfen.
  • Beim Arbeitgeber nachfragen, ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden.
  • Einwilligung zur Datenübermittlung bei der Bausparkasse erteilen.
  • Prämienantrag fristgerecht stellen, auch wenn das Einkommen knapp über der Grenze lag.

Wie Baugeld 1-2-3 Sie unterstützt

Ob ein Bausparvertrag in Ihre Finanzierung passt, lässt sich nur mit Blick auf Ihr gesamtes Vorhaben beantworten. Wir vergleichen bei Baugeld 1-2-3 Bausparlösungen mit anderen Wegen, etwa einem Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung oder einem Forward-Darlehen, und rechnen die Varianten offen für Sie durch. Steuerliche Einzelfragen zur Förderung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2026?

Sie beträgt 10 Prozent auf eigene Sparbeiträge bis 700 Euro im Jahr, bei Ehepaaren bis 1.400 Euro. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro.

Gilt für die Arbeitnehmersparzulage das Bruttogehalt als Grenze?

Nein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid. Die Grenze liegt seit 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.

Verliere ich die Prämie, wenn ich nicht baue oder kaufe?

Grundsätzlich wird die Wohnungsbauprämie nur gezahlt, wenn das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird. Für junge Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen haben, gibt es eine Ausnahme nach Ablauf von sieben Jahren. Die Details erklärt Ihnen Ihre Bausparkasse.

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